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Der Deutschlandtakt ist eine Vision für den Schienenverkehr. Um ihn auf die Gleise zu bringen, braucht es rechtliche Grundlagen. Ein Überblick, auf welchen Gesetzen das Projekt basiert.

Der entwickelte Zielfahrplan des Deutschlandtakts zeigt, welche Angebote für den Personennah-, -fern- und Güterverkehr geschaffen werden sowie welche Infrastruktur entstehen muss. Dazu wurde er in mehreren Entwürfen gemeinsam mit allen Bundesländern und den Partnern des Schienensektors (z. B. Fahrgastverbände, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Güterverkehrswirtschaft) erarbeitet.

Mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2016 wurde der Deutschlandtakt als Planungsinstrument für die fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung im Bedarfsplan Schiene gesetzlich verankert.

Flächendeckendes Mobilitätsangebot

Der Deutschlandtakt bildet die Basis für die Erfüllung der verkehrspolitischen Ziele des Schienenverkehrs. Dazu gehört auch der Beitrag zum Klimaschutz. Denn der Deutschlandtakt ist seit 2019 im Klimaschutzprogramm 2030 des Bundeskabinetts verankert und damit Auftrag des verabschiedeten Klimaschutzgesetzes.

Im Jahr 2021 wurde die Wirtschaftlichkeit des heute gültigen Zielfahrplans nachgewiesen. Er ist seitdem Planungsgrundlage für alle Neu- und Ausbauprojekte der Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Damit sind die gesamten Baumaßnahmen auf den Deutschlandtakt als Gesamtkonzept für die Schiene ausgerichtet.

Vor dem Hintergrund dynamischer Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungen sowie aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird der Zielfahrplan regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Zum Beispiel im Rahmen der vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfungen oder im Zuge der strategischen Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben Ende Oktober bzw. Ende November 2023 das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz angenommen, das bis Ende des Jahres in Kraft treten soll. Es sieht unter anderem ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vor. Darüber hinaus ist auch die konkrete Beschreibung der aus dem Zielfahrplan abgeleiteten weiteren Deutschlandtakt-Maßnahmen im Bedarfsplan Schiene Bestandteil. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um weitere Planungen von Vorhaben anstoßen zu können.

Der Bundestag begrüßt in seiner verabschiedeten Entschließung die Präzisierung des Bedarfsplans zum Deutschlandtakt durch die Anpassung des BSWAG. Er bekräftigt, dass die Umsetzung des Deutschlandtakts mit den darauf aufbauenden Taktverkehren eine Verbesserung der Knoteninfrastruktur und angemessene Reisezeiten zwischen den Städten erfordert. Der Bundestag stellt ausdrücklich fest, dass die Fahrzeit ein maßgebendes Planungskriterium ist. Zudem unterstreicht er die hohe Bedeutung des Deutschlandtakts und die damit verbundene fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung des Bundes für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene.

Die Entwicklungsschritte zeigen: Der Zielfahrplan zur Umsetzung des Deutschlandtakts ist parlamentarisch legitimiert. Er ist das Ergebnis verkehrspolitischer Entscheidungen und eines gemeinsamen Arbeitsprozesses mit den Ländern und dem Eisenbahnsektor.