Der Deutschlandtakt, ein Konzept für einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.10.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.deutschlandtakt.de)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Diese Webseite ist mit der BITV in großen Teilen vereinbar. Dort wo dies noch nicht Fall ist, arbeiten wir daran, die Website weiterhin zu verbessern.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken sind nicht durchgehend gesetzt Nutzbarkeit ohne Maus ist nur teilweise möglich
Tastaturfokus ist nicht gesetzt
Die Beschriftung von Formularelementen ist nicht immer programmatisch ermittelbar Barriere melden!
Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.deutschlandtakt.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Schlichtungsverfahren
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal sechs Wochen) zu beantworten.
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Leichte Sprache
Unter diesem Link ist eine Beschreibung des Deutschlandtakts in leichter Sprache abrufbar.